Schlagwort: DSGVO

Kostenlose SCHUFA Selbstauskunft einholen

Sie möchten wissen, ob ein negativer Eintrag über Sie bei der SCHUFA vorliegt? Dann folgen Sie der Schritt-für-Schritt Anleitung zur Einholung einer kostenlosen SCHUFA Selbstauskunft: 1. meineSCHUFA.de Rufen Sie als erstes das Portal meineSCHUFA unter https://www.meineschufa.de/ auf. Um zur kostenlosen Selbstauskunft zu gelangen, klicken Sie auf der Startseite oben links auf "Auskünfte". Auf der Seite, die sich anschließend öffnet, werden zunächst kostenpflichtige Produkte der SCHUFA angezeigt. Um zur kostenlosen Selbstauskunft zu gelangen, klicken Sie entweder auf der linken Seite in der Navigation oder ganz unten auf der Seite auf den Punkt "Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)". 2. meineSCHUFA: Datenkopie nach § 15 DS-GVO Je nachdem, ob Sie auf den Punkt in der Navigation oder unten auf der Seite geklickt haben, öffnet sich jetzt als erstes eine Produktübersicht der Produkte "meineSCHUFA kompakt" (mehr dazu im letzten Absatz des Rechtstipps) und der kostenlosen Selbstauskunft. Klicken Sie hier in der rechten Spalte unter der Auflistung der "Datenkopie (nach Art. 15...

Schritt für Schritt Anleitung für die Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO

Das Recht des Betroffenen auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die ein Unternehmen über die eigene Person gespeichert hat, ist weitreichend, wie der Bundesgerichtshof erst kürzlich bestätigt hat (hier geht es zur BGH Entscheidung). Der Betroffene hat sogar Anspruch auf Auskunftserteilung über die internen Vermerke. Eine unterbliebene, verspätete oder unvollständige Auskunftserteilung kann teuer werden. Es folgt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO. 1. Erfüllung der Informationspflichten Durch die Auskunftsanfrage teilt der Betroffene Ihnen personenbezogene Daten zu seiner Person mit. Die darauffolgende Recherche und Beantwortung des Auskunftsgesuches stellen Verarbeitungen personenbezogener Daten dar. Mithin unterfällt dieser Prozess den Informationspflichten im Sinne von Art. 13 DSGVO. Die Erfüllung der Informationspflichten können Sie mit der Bestätigung des Erhalts des Auskunftsgesuches verbinden und den Auskunftssuchenden jedenfalls über den Zweck der Verarbeitung, die zugrundeliegende Rechtsgrundlage und die Speicherdauer der personenbezogenen Daten informieren. Soweit Sie diese Informationen bereits in Ihrer Datenschutzerklärung vorhalten, reicht ein Verweis auf...

CORONA: Impfstatus des Mitarbeiters

Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter fragen, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind? Arbeitgeber sollen zukünftig – zumindest in bestimmten Branchen und Bereichen – Mitarbeiter fragen dürfen, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind. Dies ist der aktuelle Wille der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Vor allem in Bereichen wo eine Vielzahl von Personen zusammen kommen soll, soll dieses Fragerecht bestehen. Betroffen dürften hiervon wohl insbesondere Pflegeeinrichtungen, Kita und Schulen sein. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung sieht ein generelles Auskunftsrechts der Arbeitgeber bislang nicht vor. Die Arbeitgeber verlangen jedoch ein solches Auskunftsrecht von ihren Mitarbeitern, damit sie effektive Schutzmaßnahmen in Büros und Fabriken organisieren können. Das Fragerecht der Arbeitgeber wird seit langem thematisiert und ist auch immer wieder Thema höchstrichterlicher Rechtsprechung. Insbesondere die Fragen im Hinblick auf eine etwaige Schwangerschaft oder Schwerbehinderung wurde und werden kontrovers diskutiert. Nach dem derzeitigen Stand soll es zum Beispiel nicht zulässig sein, bei einem Einstellungsgespräch nach der Schwerbehinderung eines Mitarbeiters zu fragen. Begründet...

DSGVO: Datenschutz im Home-Office

Immer mehr Unternehmen erlauben ihren Mitarbeitern, Teile ihrer beruflichen Tätigkeit von zu Hause oder von einem anderen Ort außerhalb des Büros aus zu erledigen – das sogenannte Home-Office. Das jeweilige Unternehmen, welches seinen Mitarbeitern die Arbeit außerhalb des Arbeitsplatzes gestattet ist jedoch weiterhin verpflichtet die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung im Hinblick auf den sicheren Umgang mit  personenbezogenen Daten einzuhalten Auch im Home-Office müssen daher die Voraussetzungen zur Einhaltung der bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gegeben sein, da die Verantwortlichkeit des Unternehmens und damit ggf. auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung bestehen bleiben. Es empfiehlt sich daher, dass die Geschäftsführung für die Arbeit im Home- Office eindeutige und transparente Regeln aufstellt, um die Rechte und Pflichten beider Seiten klarzustellen. Dies betrifft insbesondere den einzuhaltenden Datenschutz, egal wo und auf welchem Endgerät die Mitarbeiter tätig werden. Was fällt unter den Begriff „Home-Office“ Als Home-Office bzw. Telearbeit gelten Arbeitsformen, bei denen Beschäftigte / Mitarbeiter zumindest einen Teil ihrer...