CORONA: Entscheidung zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag
Mit Berufungsurteil vom 10. August 2021 (2-24 S 31/21) hat das Landgericht Frankfurt /Main entschieden, dass ein Reiseveranstalter keine Rücktrittsentschädigung verlangen kann, wenn er die Reise nach einem vom Reisenden erklärten Rücktritt selbst „absagt“.
Was war geschehen?
Der Kläger schloss mit der Beklagten am 07. August 2019 für sich und seine Ehefrau einen Pauschalreisevertrag. Inhalt der Reiseleistungen war die Erbringung der Reiseleistungen in England zwischen dem 28. März 2020 und dem 4. April 2020. Ende Februar...