Was macht eigentlich ein Verfahrenspfleger?

Aufgaben eines Verfahrenspflegers Wer schon einmal mit einer Betreuung oder Unterbringung konfrontiert worden ist, hat sich vielleicht gefragt, wofür es eigentlich den vom Gericht bestellten Verfahrenspfleger gibt und was dieser macht. In § 276 FamFG (früher § 67 FGG) ist folgendes geregelt: "Soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist, bestellt das Gericht dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren." Derselbe Satz findet sich auch in § 317 FamFG, wo dies für die Unterbringung geregelt ist. Weitere...

Patientenverfügung und Corona

Warum eine Überprüfung der Patientenverfügung aufgrund von Corona sinnvoll ist. Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall einer medizinisch ausweglosen Situation, in der keine Aussicht auf Genesung besteht und Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können, vorsorgen. Das Hauptaugenmerk der Patientenverfügung liegt regelmäßig in der Frage nach lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen. Damit Ihr eigener Wille im Ernstfall beachtet wird und nicht den zuständigen Ärzten oder Ihren Angehörigen obliegt, sollte die Abfassung einer Patientenverfügung erfolgen. Kombination aus...

Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Denn nur, wenn Sie rechtzeitig eine korrekte Vorsorgeregelung erstellen, die speziell auf Ihre persönlichen Lebensumstände und Ihre zukünftigen Erwartungen abgestimmt ist, können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche im Ernstfall auch umgesetzt werden. Schnell kann man in eine Lage geraten, in der man nicht mehr für sich selbst entscheiden kann und auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen ist. Eine eindeutig formulierte Vorsorgeregelung ist in diesen Situationen nicht nur für Sie als Verfasser / Verfasserin...

Betreuungsvollmacht statt gerichtliche Anordnung

Eine Betreuungsverfügung wird auch Betreuungsvollmacht genannt und ist wie die Patientenverfügung, Teil der Patientenvorsorge und hält persönliche Vorstellungen darüber fest, wer im Betreuungsfall die Betreuung der eigenen Person übernehmen und wer davon ausgeschlossen werden soll. Wann braucht man das? Wenn man selber entscheiden möchten wer sich im Fall des Falles um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, sollte eine Vorsorgevollmacht errichten. In dieser Vollmacht bestimmt man, wer welche Angelegenheiten für regeln darf. Man kann einen oder mehrere Personen bevollmächtigen und sogar Personen ausschließen. Wer stellt eine Betreuungsvollmacht...