Muß ein Vorsorgebevollmächtigter das zukünftige Erbe bewahren?
Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, denn durch sie wird ein vom Gericht einzusetzender Betreuer überflüssig, wenn der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Der Betroffene kann mithilfe der Vorsorgevollmacht also selber bestimmen, wer für ihn in diesem Fall handeln soll.
Trotzdem können familiäre Konflikte im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht auftreten. Typisch ist die Situation, dass einer von mehreren Angehörigen im Besitz der Vorsorgevollmacht ist, die übrigen Angehörigen jedoch argwöhnen, dass er davon keinen korrekten Gebrauch macht.
Ein typischer Vorwurf...
Reduzieren Grabpflegekosten den Pflichtteil?
Enterbte Kinder und Ehegatten haben beim Versterben des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch. Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt anhand der Pflichtteilsquote und des relevanten Nachlasses. Abgezogen werden dabei jedoch sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. Die Frage, ob Grabpflegekosten auch zu diesen Verbindlichkeiten gehören, beschäftigte kürzlich den BGH (Urteil vom 26.05.2021, Az: IV ZR 1).
Gesetzlicher Alleinerbe soll teilen
Bei der Erblasserin handelte es sich um eine ältere Dame, deren Adoptivsohn ihr einziger gesetzlicher Erbe war. Im Testament ordnete sie an das er sich...
Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Denn nur, wenn Sie rechtzeitig eine korrekte Vorsorgeregelung erstellen, die speziell auf Ihre persönlichen Lebensumstände und Ihre zukünftigen Erwartungen abgestimmt ist, können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche im Ernstfall auch umgesetzt werden. Schnell kann man in eine Lage geraten, in der man nicht mehr für sich selbst entscheiden kann und auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen ist. Eine eindeutig formulierte Vorsorgeregelung ist in diesen Situationen nicht nur für Sie als Verfasser / Verfasserin...
Betreuungsvollmacht statt gerichtliche Anordnung
Eine Betreuungsverfügung wird auch Betreuungsvollmacht genannt und ist wie die Patientenverfügung, Teil der Patientenvorsorge und hält persönliche Vorstellungen darüber fest, wer im Betreuungsfall die Betreuung der eigenen Person übernehmen und wer davon ausgeschlossen werden soll.
Wann braucht man das?
Wenn man selber entscheiden möchten wer sich im Fall des Falles um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, sollte eine Vorsorgevollmacht errichten. In dieser Vollmacht bestimmt man, wer welche Angelegenheiten für regeln darf. Man kann einen oder mehrere Personen bevollmächtigen und sogar Personen ausschließen.
Wer stellt eine Betreuungsvollmacht...