Schlagwort: Vorsorgevollmacht

Muß ein Vorsorgebevollmächtigter das zukünftige Erbe bewahren?

Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, denn durch sie wird ein vom Gericht einzusetzender Betreuer überflüssig, wenn der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Der Betroffene kann mithilfe der Vorsorgevollmacht also selber bestimmen, wer für ihn in diesem Fall handeln soll. Trotzdem können familiäre Konflikte im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht auftreten. Typisch ist die Situation, dass einer von mehreren Angehörigen im Besitz der Vorsorgevollmacht ist, die übrigen Angehörigen jedoch argwöhnen, dass er davon keinen korrekten Gebrauch macht. Ein typischer Vorwurf an den Vorsorgebevollmächtigten lautet in solchen Fällen, dass dieser zu viel Geld an die falschen Personen ausgibt und dadurch das zukünftige Erbe aller Angehörigen schmälert. Wann in solchen Fällen eine Kontrollbetreuung eingerichtet werden kann, wurde bereits in Beitrag vom 02.12.2020 an dieser Stelle angesprochen – dies ist nur möglich, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte nicht mehr im Sinne des Betroffenen handelt. Generell ist aber zunächst festzuhalten, dass es einen Anspruch auf eine bestimmte Höhe eines Erbes...